Parking - Einsprache

Wir führen für diverse Parkplatz-Areale die Zahlungskontrolle durch. Es ist uns ein Anliegen, dass wir niemandem eine Parkgebührennachforderung stellen, die nicht gerechtfertigt ist. Sollten Sie mit einer Gebührennachforderung nicht einverstanden sein, gehen Sie bitte gemäss nachstehender Anleitung vor. Wir werden Ihre Meldung schnellstmöglich bearbeiten und Sie anschliessend schriftlich kontaktieren.  Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Dokumentationsverpflichtungen gegenüber unseren Auftraggebern nur schriftliche Anfragen bearbeiten können.


Einsprache zu einer Gebührennachforderung

  1. Erstellen Sie eine Kopie der Gebührennachforderung sowie eine Kopie des gültigen Parktickets für diesen Zeitraum
  2. Angaben zu Ihrer Person inkl. Adresse
  3. Kontrollschildnummer Ihres Fahrzeuges
  4. Einsenden via Post, E-Mail oder Fax

Einsprache zu einer Mahnung

Ihre Zahlung hat sich möglicherweise mit unserer Mahnung gekreuzt oder bei der Halterermittlung ist ein Fehler passiert. Senden Sie uns bitte folgende Angaben:

  1. Nummer der Gebührennachforderung, sowie Kontrollschild-Nummer
  2. Datum und die Art der Zahlung (nach Möglichkeit mit Zahlungsbeleg) falls ausgeführt


Per Post:

 

MS Treuhand AG

Administration Parking

Zürcherstrasse 40

8604 Volketswil

Per Mail:

 

parking@ms-treuhand.ch


Möchten Sie eine Offerte oder ein persönliches Gespräch? Hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir kontaktieren Sie gerne.

 

MS Treuhand AG|  Zürcherstrasse 40| 8604 Volketswil

E-Mail: info@ms-treuhand.ch